
In den praxisorientierten Lehrgängen geht es vor allem auch darum, Prüfungssituationen zu simulieren.Top vorbereitet in die Prüfung
Auszubildende, die kurz vor der ersten oder zweiten Prüfung stehen, haben mit den Prüfungsvorbereitungskursen der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade die Möglichkeit, sich gezielt auf die bevorstehenden Prüfungen vorzubereiten. „Oft fehlt in den Betrieben die Zeit, prüfungsrelevante Themen zu vertiefen. Wer bei uns einen Lehrgang besucht, kann sich sicher sein, dass wir die prüfungsrelevanten Themen wiederholen und vertiefen“, erklärt Elektrotechnikermeister Sebastian Krebs. In den mehrtägigen Lehrgängen, die ihren Fokus auf die Praxis legen, geht es vor allem auch darum, Prüfungssituationen zu simulieren. „Wir spielen mit den Azubis Prüfungen durch, um sie auf die besondere Prüfungssituation vorzubereiten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erlangen dadurch Sicherheit, was sich positiv auf die Arbeitsleistung und die Geschwindigkeit auswirkt“, berichtet Krebs. Dass sich die Corona-Pandemie auch auf die Ausbildung ausgewirkt hat, kann der Ausbildungsmeister bestätigen: „In der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung stelle ich immer wieder fest, dass Grundlagen fehlen, da Berufsschulunterricht ausgefallen ist oder digital stattgefunden hat. Ich empfehle daher Betrieben wie Auszubildenden einmal mehr, sich mithilfe spezieller Lehrgänge auf die Prüfung vorzubereiten. Wer bei uns einen Vorbereitungskurs besucht, hat gute Chancen, den praktischen Teil der Prüfung zu bestehen.“
Zuschüsse zur Prüfungsvorbereitung
Ausbildungsbetriebe, deren Auszubildende im Laufe des Jahres ganz oder teilweise ihre Abschlussprüfung ablegen, profitieren dabei von einer neuen Förderung. Über das Programm „Ausbildungsplätze sichern“ werden 50% der Kosten externer Prüfungsvorbereitungslehrgänge bezuschusst, begrenzt auf 500 Euro je Auszubildenden. Die Förderung richtet sich an besonders von der Corona-Pandemie betroffene Ausbildungsunternehmen, die Kurzarbeitergeld bezogen oder einen Umsatzrückgang von mindestens 30% erlitten haben. „Die Anträge können direkt online gestellt werden. Wichtig ist, dass die Förderung nur dann gezahlt wird, wenn die Kosten ausschließlich vom Ausbildungsbetrieb und nicht von den Auszubildenden getragen werden“, erklärt Weiterbildungsberater Thorsten Lange.
Gute Leistung zahlt sich aus
„Wer seine Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten besteht oder auf Landesebene erfolgreich am Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks teilnimmt, hat gute Chancen auf das Weiterbildungsstipendium“, erklärt Eicke Nickel-Klepper, der bei der Handwerkskammer für das Stipendienprogramm zuständig ist. Über das Stipendium können über einen Zeitraum von drei Jahren Weiterbildungen mit bis zu 8.100 Euro gefördert werden. Neben fachlichen Lehrgängen wie Meistervorbereitungskursen sind auch fachübergreifende Weiterbildungen wie EDV- oder Sprachkurse förderfähig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. „Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte sich bewerben“, appelliert Nickel-Klepper.
Als erster Landessieger im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks konnte sich auch Finn Andries Zeng einen Platz im Stipendienprogramm sichern. „Die Bewerbung war alles andere als kompliziert und bei Fragen zum Antrag konnten mir die Berater bei der Handwerkskammer immer schnell helfen“, erinnert sich Zeng zurück. Die Fortbildung zum internationalen Schweißfachmann und einen Tageslehrgang hat Zeng bereits mithilfe des Weiterbildungsstipendiums besucht. „Auch die Meisterschule kann man damit machen. Zusammen mit den anderen Förderprogrammen geht man unterm Strich oftmals mit einem Plus raus“, wirbt Zeng für das Stipendium, das auch mit dem Aufstiegs-BAföG kombinierbar ist. Als nächstes plant der 20-jährige Feinwerkmechanikermeister die Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt.
Förderung im Überblick
- Zuschuss i. H. v. 50 % der Lehrgangsgebühr (max. 500 Euro)
- Abschlussprüfung wird voraussichtlich ganz oder teilweise im Laufe des Jahres 2021 abgelegt
- Auszubildende müssen sich nicht selbst an den Kosten des Kurses beteiligen
- Regelmäßige Teilnahme der Auszubildenden
- Erhebliche Betroffenheit durch Corona-Pandemie:
- Kurzarbeitergeld in den Jahren 2020 oder 2021 oder Umsatzrückgang von mind. 30 % in einem Monat im Zeitraum April 2020 - Dezember 2021 gegenüber Vorjahresmonat
Antragstellung via Ausbildungsbetrieb online: www.kbs.de
Mehr Infos zum Weiterbildungsstipendium