Symbolbild Laser
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Zertifikate für die Sicherheit

Zusatz: Pflichtschulungen für Asbest, Laser und Elektro.

Für bestimmte Arbeiten, die ein besonderes Gefährdungspotenzial aufweisen, müssen zusätzliche Qualifikationen erworben werden. „Wer beispielsweise als Tischler beim Küchenaufbau auch gleich den Herd anschließen will, bei Abriss-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit asbesthaltigen Materialien in Kontakt kommt oder Laser bestimmter Klassen einsetzt, benötigt dafür eine besondere Qualifikation. Viele Betriebe führen diese Arbeiten meist schon seit Jahren einfach so aus und wissen oftmals gar nicht, dass dafür eine besondere Sachkunde erforderlich ist“, berichtet Judith Kraus, Abteilungsleiterin Bildungsmarketing. Dabei ist der Besuch entsprechender Lehrgänge gesetzlich vorgeschrieben und dient vor allem dem Eigen- und Fremdschutz. Das kann auch Werner Krassau als Experte für Laseranwendungen bestätigen: „Der Einsatz von Lasern birgt viele gesundheitliche Risiken. Kommen Laser mit entsprechender Leistung ohne geeignete Schutzmaßnahmen mit der Haut oder den Augen in Kontakt, sind schlimme Verletzungen die Folge. Diese können von leichteren Verbrennungen über irreparablen Schäden an der Netzhaut bis hin zur Erblindung reichen.“ Dabei ließen sich solche Unfälle durch eine fundierte Ausbildung vermeiden. „Laserschutzbeauftragte definieren unter anderem die erforderlichen Schutzmaßnahmen und unterstützen den Arbeitgeber bei der Unterweisung der Mitarbeitenden. Alles in allem sind sie für den sicheren Betrieb der Lasereinrichtung verantwortlich“, erklärt Krassau.

Die Handwerkskammer bietet in ihren Technologiezentren in Braunschweig, Lüneburg und Stade entsprechende Lehrgänge an, die staatlich anerkannt sind. Neu im Angebot ist ab Oktober der Tageslehrgang zum Laserschutzbeauftragten.



Lehrgänge