Mehr Geld für Fortzubildende und Auszubildende
Handwerkskammer begrüßt BAföG-Novelle.

Die 29. BAföG-Novelle, die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, bringt auch für Fortzubildende und Auszubildende im Handwerk finanzielle und strukturelle Verbesserungen. „Durch die Erhöhung der Bedarfssätze, Wohnkostenpauschalen und Versicherungszuschüsse sowie die flexibleren Einkommensgrenzen wird die berufliche Weiterbildung im Handwerk gestärkt“, sagt Claudia Meimbresse, Geschäftsbereichsleiterin der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. „Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Attraktivität des Handwerks zu erhöhen und mehr Menschen für eine Karriere im Handwerk zu gewinnen. Wir begrüßen daher, dass die Novelle so in Kraft getreten ist.“
Die Novelle bringt Vorteile insbesondere für die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geförderten Fortzubildenden und die nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderten Auszubildenden. So steigt der Bedarfssatz für Fortzubildende; die Wohnkostenpauschale wurde von 360 auf 380 Euro angehoben. Auch die Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen wurden erhöht, ebenso wie die Einkommensgrenzen für die Darlehensrückzahlung sowie für die Stundung von Darlehensraten und Zinsen. Auch für Auszubildende gibt es Verbesserungen: Der Vergütungszuschuss für die Einstiegsqualifizierung wurde erhöht und auch der monatliche Bedarfssatz für auswärtig untergebrachte Auszubildende ist gestiegen. Ebenso wurden die Einkommens-Freibeträge erhöht. „Diese Änderungen verbessern die finanzielle Unterstützung von Menschen in Aus- und Fortbildung und stärken damit die berufliche Weiterbildung und Qualifikation im Handwerk“, sagt Meimbresse.