Elektronischer Berufsausweis (eBA) und Institutionskarte (SMC-B)
Um die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, sollen alle Akteure im Gesundheitswesen über die Telematikinfrastruktur (TI) miteinander vernetzt werden. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Hilfsmittelerbringer der Gesundheitshandwerke – darunter Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädietechniker und Friseure, die ärztlich verordnete Zweithaarversorgungen anbieten – spätestens bis zum 1. Oktober 2027 zum Anschluss an die TI. Für Zahntechniker bleibt die Anbindung freiwillig.
Voraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur sind der elektronische Berufsausweis (eBA) und die Institutionskarte (SMC-B). Während der Berufsausweis der persönlichen Authentifizierung und elektronischen Signatur dient, authentifiziert die Institutionskarte den Betrieb als berechtigten Nutzer der TI.
Antragstellung
Die Beantragung der Karten erfolgt über das Kundenportal Ihrer Handwerkskammer. Die Antragstellung wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 freigeschaltet. Bereits jetzt können Sie sich für das Kundenportal registrieren. Die Registrierung erfolgt in drei Schritten:
Bei Fragen zum Kundenportal wenden Sie bitte an: kundenportal@hwk-bls.de.
Fristen im Überblick
- Ab sofort: Registrierung im Kundenportal der Handwerkskammer
- Ab 1. Quartal 2026: Antragstellung im Kundenportal der Handwerkskammer – noch nicht freigeschaltet
- Bis 1. Oktober 2027: Verpflichtende Anbindung der Betriebe an die Telematikinfrastruktur