Was passiert, wenn mir etwas passiert?
Vortrag
Was passiert, wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse in die Situation kommen, vorübergehend oder dauerhaft keine Entscheidungen mehr für sich und für das Unternehmen treffen zu können? Bei Eintritt einer Geschäftsunfähigkeit stellt sich sofort die Frage, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Vorsorge für den plötzlichen Ausfall des Unternehmers bedeutet immer auch Vermögenssicherung im Interesse der Unternehmerfamilie. Wer ist befugt, im Unternehmen an Stelle des Inhabers oder Geschäftsführers zu handeln? Welche Vollmachten werden benötigt? Gibt es einen Notfallordner? Um diese und weitere Fragen soll es in dieser Veranstaltung gehen.
Referent
Dr. Thomas F.W. Schodder, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht , Kanzlei SCHULZ SCHODDER - Rechtsanwälte Fachanwälte Notar, Hildesheim
Inhalte
- Begrifflichkeiten (Prokura, Handlungsvollmacht, zivilrechtliche Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)
- Vertretungsregelungen für den Ausfall des Unternehmers / der Unternehmerin bezogen auf die Rechtsform des Unternehmens
- Wer soll berechtigt sein, das Unternehmen weiterzuführen?
- Abgrenzung der Vertretung in privaten und unternehmerischen Angelegenheiten
- Vorsorgevollmacht des Unternehmers / der Unternehmerin
- Erstellung eines Notfallordners
- Notfallordner: Was gehört dort hinein (Informationen, Hinweise auf Unterlagen, Benennung von Ansprechpartnern)?
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Inhalte nach Bedarf
Der Vortrag wird ca. zwei Stunden in Anspruch nehmen, im Anschluss bleibt Zeit für einen Austausch bei einem kleinen Imbiss.
Wann: 05.03.2026 um 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Wo: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade (Großer Saal), Burgplatz 2 + 2a, 38100 Braunschweig
Veranstalter: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Koordinierungsstelle zur Frauenförderung
Anmeldefrist: bis 03.03.2026 um 23:59 Uhr
Anfahrtsplan: